DEVOPS STUDIO · LEGAL
Klar geregelt.
Anbieter, Pilotbetrieb, B2B-Lizenzmodell und Datenschutz für das DevOps Studio.
Stand: 22. Oktober 2026. Diese Seite beschreibt den aktuellen Pilotbetrieb und das vorgesehene B2B-Lizenzmodell. Kostenpflichtige Bestellungen sind noch nicht freigeschaltet. Die Veröffentlichung dieses Entwurfs ersetzt keine gesonderte Vereinbarung und ändert bestehende Verträge nicht. Die unten benannten Anbieter- und Datenschutzangaben müssen noch vervollständigt werden.
Anbieter
Anbieter und Kontakt
Anbieter des DevOps Studio ist Customer’s Experts LLC, 8 The Green STE A, Dover, DE 19901, USA. Vertreten durch Ole Nietsch, Manager / CEO. E-Mail: on@customersexperts.com. Telefon: +49 170 8104380.
Registrierungsnummer (Delaware, USA): 10353632.
Lizenzbedingungen · Entwurf
Aktueller Pilotbetrieb
Das Studio wird derzeit als zugangsgeschützter, kostenloser Pilot für bis zu zehn benannte Nutzerkonten betrieben. Die Freischaltung erfolgt individuell. Es gibt derzeit keinen kostenpflichtigen Checkout und keine automatische Umwandlung des Pilotzugangs in eine kostenpflichtige Lizenz.
Im Studio werden Firmendaten, gewünschte Systeme, Recherchefragen und Ausführungsaufträge strukturiert. Die Oberfläche erstellt daraus kopierbare Aufträge. Der Nutzer führt sie in seinem eigenen unterstützten Codex-Zugang aus und hängt dort erforderliche Unterlagen an. Im aktuellen Pilot führt das Studio selbst keine KI-Abfragen, Deployments oder Änderungen in Drittsystemen aus.
Ein ausgewähltes Programm und eine Linie in der Systemübersicht dokumentieren eine Planung. Sie bestätigen weder eine bestehende technische Verbindung noch eine Kontoberechtigung. Ein im Studio vorbereiteter Chat-Eintrag ist keine KI-Antwort und kein Nachweis einer erfolgten Ausführung.
Lizenzbedingungen · Entwurf
Geschäftskunden und Vertragsabschluss
Das vorgesehene kostenpflichtige Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, die das Studio für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit erwerben. Vor einer Bestellung werden Unternehmensdaten und die Vertretungsbefugnis des Bestellers geprüft. Eine bloße Erklärung kann die tatsächliche Verbrauchereigenschaft nicht ausschließen.
Eine Tarifauswahl oder Kontaktanfrage löst keine Bestellung aus. Ein späterer kostenpflichtiger Vertrag soll erst durch eine gesonderte, eindeutig bestätigte Bestellung beziehungsweise Annahme eines individuellen Angebots zustande kommen. Leistungsumfang, benannte Nutzer, Gesamtpreis einschließlich anwendbarer Steuern sowie Beginn und Ende der Laufzeit sind vor Vertragsschluss auszuweisen.
Die endgültigen Vertragsbedingungen werden vor Abschluss zugänglich und speicherbar bereitgestellt und in der Vertragsbestätigung dokumentiert. Diese Informationsseite führt keine rückwirkende Zustimmung zu neuen Bedingungen herbei.
Lizenzbedingungen · Entwurf
Monatsabo und Jahreslaufzeiten
Sprint ist als monatliches Abonnement für ein festgelegtes Projekt und eine benannte Person zu 19 EUR netto pro Monat vorgesehen. Die Jahresvarianten bleiben Einmalzahlungen: Solo für 12 Monate und eine Person zu 99 EUR netto; Team für 12 Monate und drei Personen zu 249 EUR netto; Agency für 12 Monate und fünf Personen zu 399 EUR netto. Dies ist das geplante Modell, kein bereits freigeschalteter Verkauf.
Sprint verlängert sich automatisch um jeweils einen Abrechnungsmonat. Eine Kündigung vor der nächsten Abrechnung beendet das Abonnement zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums; anschließend erfolgt keine weitere Abbuchung. Die Kündigung muss über die beim Anbieter bereitgestellte Verwaltung oder den angegebenen Kontakt möglich sein. Die Jahresvarianten Solo, Team und Agency enden dagegen automatisch nach 12 Monaten ohne erneute Abbuchung. Beginn, nächste Abrechnung und Ende werden in der Vertragsbestätigung ausgewiesen. Gesetzliche Rechte und eine Beendigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
Studio-Credits pro Prompt sind in diesem Modell nicht vorgesehen. Eine unbegrenzte Nutzung externer KI-Dienste ist damit nicht zugesagt. Preisänderungen für neue Bestellungen ändern eine bereits vereinbarte Laufzeit und Vergütung nicht.
Lizenzbedingungen · Entwurf
Leistungsumfang und zusätzliche Kosten
Die Studio-Lizenz betrifft den zeitlich begrenzten Zugang zur Oberfläche und zu den beschriebenen Arbeitsabläufen. Eine fertige Unternehmenswebsite, ein bestimmter Geschäftserfolg oder eine Umsetzung innerhalb eines Tages gehören nur dann zum geschuldeten Umfang, wenn sie ausdrücklich in einem separaten Angebot vereinbart wurden.
Codex beziehungsweise andere KI-Dienste, Domains, Hosting, APIs, E-Mail, CRM, Automatisierungsprogramme, Telefonie, Werbebudgets und sonstige Drittanbieterleistungen sind nicht im Studio-Lizenzpreis enthalten. Dafür gelten die Preise, Nutzungsgrenzen und Vertragsbedingungen der jeweiligen Anbieter. Customers Experts ist ein eigenständiger Anbieter und nicht mit OpenAI verbunden; eine Codex-Lizenz ist nicht enthalten.
Ein betreutes Firmen-Setup, ein Social-Media-Paket, persönliche Unterstützung, Anpassungen und Updates können gesondert nach Bedarf beauftragt werden. Umfang, Abnahmekriterien, Änderungsrunde, Vergütung und Termin werden dafür einzeln vereinbart. Die Aussage „ohne laufendes Studio-Abo“ bedeutet nicht, dass alle externen Betriebs- und Nutzungskosten entfallen.
Lizenzbedingungen · Entwurf
Persönliche Zugänge und Schutz der Systeme
Der Pilotzugang wird durch E-Mail beziehungsweise Benutzername und Kennwort geschützt. Zugänge sind persönlich und dürfen nicht als Sammellogin weitergegeben werden. Zugangsdaten und technische Schlüssel gehören nicht in Recherchefelder, Prompts oder lokal gespeicherte Projektentwürfe.
Für den späteren kommerziellen Betrieb sind benannte Lizenzplätze und eine serverseitige Prüfung der Laufzeit vorgesehen. Die geplante Begrenzung auf zwei aktive Sitzungen je Person ist noch keine Zusage einer im Pilot aktiven Geräteerkennung. Die Freischaltung einer Studio-Lizenz erteilt keine Berechtigung zum Zugriff auf Kundenkonten oder Drittsysteme.
Nutzer dürfen nur solche Inhalte, Systeme und Daten einsetzen, für die sie die erforderlichen Rechte und Freigaben besitzen. Vor Änderungen an produktiven Systemen sind der konkrete Auftrag, geeignete Sicherungen und die verfügbaren Berechtigungen zu prüfen. Der Anbieter kann gefährdete Zugänge zum Schutz des Dienstes vorübergehend sperren; der Anlass ist soweit möglich mitzuteilen und eine verhältnismäßige Klärung zu ermöglichen. Gesetzliche Rechte bleiben bestehen.
Lizenzbedingungen · Entwurf
Lizenzumfang und Drittanbieterrechte
Mit einer bestätigten Bestellung erhält der Geschäftskunde ein einfaches, nicht ausschließliches und auf die vereinbarte Laufzeit und Zahl benannter Nutzer begrenztes Recht, die Studio-Oberfläche für die vereinbarten eigenen oder beauftragten Kundenprojekte zu nutzen. Eine Übertragung der Studio-Software, des Quellcodes oder ausschließlicher Rechte ist damit nicht verbunden. Für gesondert gelieferte Projektdateien gelten die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte.
Der Weiterverkauf von Studio-Zugängen, das Teilen persönlicher Konten und die Unterlizenzierung der Oberfläche sind nur aufgrund einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung zulässig. Ein vereinbarter Agency-Tarif erlaubt die Bearbeitung von Kundenprojekten innerhalb seines Leistungsumfangs; er erteilt diesen Kunden keinen eigenen Studio-Zugang. Zwingende gesetzliche Rechte und Rechte aus Open-Source-Lizenzen bleiben unberührt.
Drittanbieterprogramme, Schriften, Bilder und Bibliotheken bleiben ihren jeweiligen Lizenzen unterstellt. Lizenz- und Urhebervermerke dürfen nicht entfernt werden, soweit die jeweilige Lizenz ihre Beibehaltung verlangt. Eine Studio-Lizenz ersetzt weder ein Konto noch eine erforderliche kommerzielle Nutzungserlaubnis eines Drittanbieters.
Lizenzbedingungen · Entwurf
Projektdateien, Nutzungsrechte und KI-Ergebnisse
Eigene Inhalte des Nutzers bleiben dessen Inhalte. Der Anbieter beansprucht durch die Nutzung der Studio-Oberfläche keine zusätzlichen Rechte an diesen Inhalten. Erstellte Projektdateien können nach dem Ende einer Studio-Lizenz weiterverwendet werden, soweit die dafür bestehenden Rechte reichen; das Laufzeitende der Oberfläche beendet solche Projekt-Nutzungsrechte nicht automatisch.
Für von Customers Experts gesondert erstellte und übergebene Leistungen werden die eingeräumten Nutzungsrechte im jeweiligen Auftrag festgelegt. Die Studio-Oberfläche, allgemeine Vorlagen und bereits bestehende Bibliotheken werden durch eine Zeitlizenz nicht übereignet. Rechte an Drittanbieter-Software, Open-Source-Komponenten, Schriften, Bildern und Plattformen richten sich weiterhin nach deren Lizenzen.
KI-Ausgaben können unzutreffend, nicht einzigartig oder rechtlich nicht eigenständig schutzfähig sein. Eine pauschale Zusage ausschließlichen Eigentums an sämtlichen KI-Ausgaben, vollständiger Rechtefreiheit oder bestimmter Schutzfähigkeit wird nicht gemacht. Vor Veröffentlichung sind Inhalte, Marken, Bildrechte, Lizenzen und technische Ergebnisse entsprechend dem Einsatzzweck zu prüfen. Gesetzliche Ansprüche wegen einer vom Anbieter zu vertretenden Rechtsverletzung werden dadurch nicht ausgeschlossen.
Lizenzbedingungen · Entwurf
Verfügbarkeit, Mängel und Haftung
Der aktuelle Pilot dient der Erprobung. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Wiederherstellungsfrist ist nicht als Service-Level vereinbart. Für einen späteren bezahlten Betrieb sind Leistungsbeschreibung, Wartung, Unterstützung und gegebenenfalls Service-Level gesondert festzulegen. Ein Testbetrieb rechtfertigt keinen pauschalen Ausschluss gesetzlicher Ansprüche.
Für Mängel und Schäden gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit später nicht wirksam etwas anderes vereinbart wird. Insbesondere werden Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, übernommener Garantien, arglistig verschwiegener Mängel und zwingender gesetzlicher Haftung nicht pauschal ausgeschlossen. Dieser Entwurf führt keine umfassende Haftungsfreistellung und keinen pauschalen Ausschluss entgangenen Gewinns ein.
Wer einen Fehler oder eine Sicherheitslücke feststellt, kann ihn an on@customersexperts.com melden. Die Prüfung von Ergebnissen durch den Nutzer ersetzt die eigenen Leistungspflichten des Anbieters nicht.
Datenschutz im Pilot
Projektentwürfe und Dateien im Browser
Im aktuellen Pilot werden die eingegebenen Firmendaten, Systemauswahl, Fragen und Prompts zunächst im Arbeitsspeicher der geöffneten Browserseite verarbeitet. Die Studio-Funktionen senden diese Projektinhalte nicht an einen KI-Dienst oder an einen serverseitigen Projektspeicher.
Wenn Sie ausdrücklich „Entwurf speichern“ wählen, werden der Projektentwurf und gegebenenfalls Dateinamen, Größen und Dateitypen im Local Storage dieses Browsers gespeichert. Die Zuordnung zum Pilotkonto erfolgt über einen abgeleiteten Kontobezeichner. Das ist keine Verschlüsselung und kein vom übrigen Browserprofil getrennter Datentresor. Andere Personen mit Zugriff auf dasselbe Browserprofil können möglicherweise darauf zugreifen. Die Daten bleiben bis zur Löschung der Website-Daten oder einer verfügbaren gezielten Löschfunktion gespeichert.
Ausgewählte Dateien und lokale Bildvorschauen werden nur im Arbeitsspeicher der geöffneten Seite gehalten. Ihre Dateiinhalte werden im aktuellen Pilot weder auf den Studio-Server hochgeladen noch im Local Storage gespeichert. Nach erneutem Öffnen müssen Dateien erneut ausgewählt werden. Der freie Chat-Verlauf wird nicht dauerhaft gespeichert. Ein kopierter Auftrag gelangt erst durch Ihre eigene Handlung in den ausführenden Codex-Chat; benötigte Dateien hängen Sie dort gesondert an.
Datenschutz im Pilot
Verantwortlichkeit, Anmeldung und Hosting
Verantwortlich für die Verarbeitung im Betrieb des Studio ist Customer’s Experts LLC unter den oben genannten Kontaktdaten. Zur Anmeldung werden die Kontokennung und ein Kennwort benötigt. Die Verbindung ist HTTPS-geschützt; serverseitig wird ein Kennwortprüfwert vorgehalten. Das Kennwort sollte weder mitgeteilt noch in Projekttexte aufgenommen werden.
Reguläre Zugriffsprotokolle sind für CustomersExperts deaktiviert. Neue Studio-Fehlerereignisse werden in einem gesonderten technischen Fehlerprotokoll zur Störungs- und Missbrauchsaufklärung erfasst. Dieses kann Zeitpunkt, IP-Adresse, angefragte Ressource und Fehlermeldung enthalten. Die tägliche Rotation ist auf eine regelmäßige Aufbewahrung von höchstens acht Tagen ausgelegt; bei einem konkret festgestellten Sicherheitsvorfall können erforderliche Nachweise gesondert bis zur Klärung aufbewahrt werden. Eine solche längere Speicherung ist zu begründen und auf das Erforderliche zu begrenzen.
Die Bereitstellung erfolgt auf einem vorhandenen Hetzner-Server. Der konkrete Rechenzentrumsstandort, der abgeschlossene Auftragsverarbeitungsvertrag, die beteiligten Unterauftragnehmer, Administrationszugriffe und Löschfristen werden noch dokumentiert. Aus dem Namen des Hosting-Anbieters folgt keine vollständige EU-Datenhaltung. Die US-Ansässigkeit des Verantwortlichen und etwaige Zugriffe aus anderen Ländern sind in die Prüfung einzubeziehen.
Soweit Customers Experts bei einer gesondert beauftragten Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, werden Rollen, zulässige Weisungen, technische und organisatorische Maßnahmen, Unterauftragnehmer, Löschung und Rückgabe vor Beginn dieser Verarbeitung in einer geeigneten Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO geregelt. Diese Informationsseite ersetzt einen erforderlichen Auftragsverarbeitungsvertrag nicht. Für eigene Konto-, Vertrags- und Abrechnungsdaten bleibt die jeweilige eigenständige Verantwortlichkeit zu prüfen.
Datenschutz im Pilot
Zwecke, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechte
Anmeldung und Zugangskontrolle dienen der Bereitstellung des angefragten Studio-Zugangs. Soweit die betroffene Person selbst Vertragspartner ist, kommt Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DSGVO in Betracht. Bei Beschäftigten eines Geschäftskunden und zur Abwehr von Missbrauch sind erforderliche Verarbeitungen auf Grundlage berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DSGVO zu prüfen und abzuwägen. Solche Interessen sind die sichere Bereitstellung des Dienstes, die Zuordnung berechtigter Nutzer und die Aufklärung technischer Störungen. Rechtliche Aufbewahrungspflichten können Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO betreffen.
Das ausdrücklich angeforderte lokale Speichern eines Entwurfs dient dieser vom Nutzer gewählten Funktion. Seine Einordnung nach § 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG ist auf diese erforderliche Funktion begrenzt. Daraus entsteht keine Zustimmung zu Werbung, Tracking oder einer Übermittlung an KI-Anbieter. Eine solche zusätzliche Verarbeitung erfordert eine eigene tragfähige Grundlage und gegebenenfalls eine separate Einwilligung.
Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, bestehen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Eine Einwilligung kann für die Zukunft widerrufen werden. Wenden Sie sich an on@customersexperts.com; Sie können sich außerdem bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde beschweren, insbesondere an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort, Arbeitsplatz oder Ort eines vermuteten Verstoßes. Welche Angaben verpflichtend sind, welche Speicherfristen gelten und wie ein gegebenenfalls erforderlicher EU-Vertreter erreichbar ist, wird im vervollständigten Hinweis ausdrücklich angegeben.
Datenschutz im Pilot
Website-Vorschau, Links und externe KI-Dienste
Eine externe Website-Vorschau wird erst geladen, wenn Sie das ausdrücklich auslösen. Vor dem Laden weist die Oberfläche auf die Übermittlung von IP-Adresse und Browserdaten hin. Ihr Browser verbindet sich dann mit der gewählten Website und gegebenenfalls deren eingebundenen Anbietern. Dabei können nach den Browserregeln auch vorhandene Cookies an diese Anbieter gelangen. Es gelten deren Datenschutzhinweise; die Auswahl einer Vorschau ist kein pauschales Einverständnis mit beliebigem Tracking.
Anbieterlinks öffnen externe Websites. Soweit später vergütete Partnerlinks eingesetzt werden, müssen sie als Werbung beziehungsweise Partnerlink erkennbar sein. Der derzeitige Programmkatalog allein aktiviert keine externe Integration.
Für Inhalte, die Sie in Ihren eigenen Codex-Zugang oder andere externe Dienste übertragen, gelten zusätzlich deren Vertrags- und Datenschutzbedingungen sowie Ihre eigenen Berechtigungen. Das Studio stellt aktuell keine automatische Weitergabe und keine eigene Modelltrainingsfunktion bereit. Bei einer späteren direkten KI-Anbindung werden Datenflüsse, Anbieter, Speicherfristen und rechtliche Grundlagen vor ihrer Aktivierung neu ausgewiesen.
Lizenzbedingungen · Entwurf
Internationale Nutzung
Das Geschäftsmodell ist für Geschäftskunden in Europa und weiteren Ländern vorgesehen. Eine rechtliche oder technische Verfügbarkeit in jedem Land wird nicht zugesagt. Länderfreigaben, Steuerbehandlung, Zahlungswege und anwendbare Beschränkungen sind vor dem jeweiligen Verkaufsstart zu prüfen.
EUR ist die geplante Preisbasis. Ob Umsatzsteuer, Reverse Charge, andere Verbrauchsteuern oder lokale Abgaben anfallen, richtet sich nach Anbieterstruktur, Leistungsart und Kundenstatus beziehungsweise -land. Der tatsächlich fällige Gesamtbetrag muss vor einer Bestellung feststehen. Der Sitz einer LLC in den USA führt nicht automatisch zu steuerfreien Verkäufen.
Für spätere Verträge ist deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als Ausgangspunkt vorgesehen; zwingende anwendbare Vorschriften bleiben unberührt. Eine weltweite ausschließliche Gerichtsstands- oder Schiedsklausel wird in diesem Entwurf nicht festgelegt. Der kostenlose Pilot wird durch diesen Text nicht nachträglich einem neuen Gerichtsstand unterworfen.
Noch zu vervollständigen
Die Delaware-Registernummer lautet 10353632. Vor dem regulären Vertrieb werden die endgültige Leistungsbeschreibung und Vertragsfassung, Bestell- und Kündigungsabläufe, Steuer- und Rechnungsangaben sowie Datenschutzinformationen vervollständigt. Die tatsächliche Niederlassung und eine gegebenenfalls erforderliche EU-Datenschutzvertretung, Hosting-Verträge, internationale Datenzugriffe und Aufbewahrungsfristen sind noch zu klären. Ein beauftragter Vertreter oder abgeschlossener Vertrag wird durch diesen Entwurf nicht behauptet. Der kostenpflichtige Bestellprozess bleibt bis dahin geschlossen.